Geschichte

Von 1950 bis heute

Das wesentliche Merkmal der letzten 35 Jahre besteht in einer ständigen Zunahme der Aufgaben der Feuerwehren. Parallel dazu laufen die ständigen Verbesserungen, Anpassungen und Neuentwicklungen der Gerätschaften. Damit verbunden ist auch eine vielseitigere und anspruchsvollere Ausbildung. So sind diese Jahre in der Feuerwehr Emmen gekennzeichnet durch Ausbau und Ersatz des Fahrzeugbestandes, durch Übernahme neuer Aufgaben, durch eine Zunahme der Einsatzzahlen und ein Anwachsen der Übungsstunden. Der Zeitstrahl hält einige Marksteine dieser Entwicklung fest.

Die erste Hälfte des 20 Jahrhunderts

1895 erhält Emmen eine Wasserversorgung. Die Feuerwehr stellt sich bald auf diese Neuerung ein und bildet entsprechende Hydrantenabteilungen. Im Jahre 1908 wird ein neues Feuerwehrreglement in Kraft gesetzt. Das Reglement enthält genaue Angaben über Mannschafts- und Gerätebestände:

Die gesamte Feuerwehr der Gemeinde Emmen besteht aus drei Löschzügen und diesen ist an die Seite gegeben: 1 Brandwache (l0 bis 16 Mann), 1 elektrische Abteilung (2 bis 4 Mann) und eine Abteilung Sanitätsmannschaft (3 bis 6 Mann).

1. Löschzug (Löschzug Emmen)

Material:
1 Gerätewagen mit 2 bis 3 Anstell- und 4 Stockleitern,
1 Schlauchwagen mit ca. l00 m Transportschläuchen
1 Spritze mit l0 m Saug- und l00 m Transportschläuchen.

Personal:
1 Zugchef, zugleich Lieutenant der Spritze und der Schlauchmannschaft;
1 Chef des Steigerkorps (Lieutenant)
2 Wachtmeister
2 Korporale
8 bis l0 Mann Steiger
12 bis 16 Mann Schlauchmannschaft
9 Mann Spritzenmannschaft
24 bis 32 Mann Druckmannschaft

Der 2. Löschzug (Löschzug Gerliswil) ist grundsätzlich gleich organisiert. Etwas anders sieht es mit dem 3. Löschzug (Löschzug Emmenweid) aus:

Material:
1 Spritze mit l0 m Saug- und l00 m Transportschläuchen, l Hydrantenwagen mit 200 m Transportschläuchen, 1 Schiebleiter von 15 m Länge mit 8 Dachleitern, 1 Gerätschaftswagen mit einer grossen Standleiter, l0 Anstelleitern, 6 grosse und 20 kleine Feuerhaken und zirka l00 Stück hölzerne Wasserkübel.

Personal:
1 Kommandant (Lieutenant)
1 Spritzen- und Hydrantenchef und Stellvertreter (Wachtmeister und Korporal)
1 Steigerchef und Stellvertreter (Wachtmeister und Korporal)
1 Chef der Hilfsmannschaft und Stellvertreter (Wachtmeister und Korporal)
l0 bis 12 Mann Spritzen- und Hydrantenmannschaft
8 bis l0 Mann Steiger
12 bis 15 Mann Hülfsmannschaft

Die spezielle Ausrüstung und Organisation des 3. Löschzuges weist auf seine zusätzliche Aufgabe als Wasserwehr (Hochwasser Kl. Emme) hin!

Im 19. Jahrhundert

In den Gemeinderatsprotokollen sind ab 1836 in unregelmässigen Abständen Bemerkungen über Feuerwehr-Angelegenheiten vermerkt. Es sind dies einerseits die Ernennung von Feuerwehrhauptleuten, Rottenführern, Feuerläufern und Spritzenverantwortlichen.
Verschiedene Erlasse regeln die Spritzenfuhr: Verschiedene, namentlich genannte Pferdehalter werden verpflichtet, im Ernstfall die Spritze zu führen.
Es finden sich dann auch Verwarnungen an solche, die ihre Pflicht vernachlässigt haben.
Weitere Verordnungen regeln die Alarmierung der Feuerwehr. Ein Beispiel dafür soll hier wörtlich wiedergegeben werden. Es stammt aus dem Jahre 1865:
Auf gestelltes Ansuchens des löbl. Kirchenrathes von hier: Es möchte gestattet werden, dass bei allfälligen Feuerbrünsten aussert der Gemeinde nur die zweitgrösste Glocke, und in der Gemeinde dagegen die Grösste geläutet werde,

wurde erkannt

  1. Bei ausbrechenden Feuersbrünsten aussert der Gemeinde sei mit der zweitgrössten Glocke zu läuten.
  2. Bei Brünsten in der Gemeinde selbst sind dagegen mit der Grössten,und je nachdem Gefahren drohen noch mit mehreren Glocken geläutet.
  3. Mitteilung an titl. Pfarramt.

Die Alarmierung per Glockengeläute und Feuerhorn blieb auch noch bis ins 20. Jahrhundert hinein aktuell, wie dies weitere Bemerkungen in den Protokollen ausweisen.
1866 muss in Gerliswil ein Feuerweiher erstellt werden. Herr Gemeindeammann Anton Gürber nimmt auf dem bezeichneten Bauplatz einen Augenschein vor, zusammen mit Herrn Verwalter Helfenstein (Brandversicherung) und dem Feuerinspektor Michel Steffen. Dabei wird festgehalten, dass die Schwellvorrichtung im Bächlein neben dem „Eisenbahnbrüggli“ erhalten bleiben soll.

1887 fordert der Kantonsfeuerinspektor die Anlegung eines weiteren Weihers "im Lande von der Wirtschaft zur „Sonne“, unterhalb dem Brunnen. Ebenfalls sollte im Herdschwandbächlein beim grossen Damm eine Schwelle für den Einsatz der Spritze angebracht werden.

Sämtliche Verordnungen und Erlasse des Gemeinderates sind jeweils auf die Allgemeine Feuerordnung von 1811 abgestützt. Das ändert sich ab 1884, denn am 17. Dezember dieses Jahres wird das erste, schriftlich abgefasste Feuerwehrreglement unserer Gemeinde rechtskräftig. In diesem Reglement der „Feuerwehr und Löschanstalt Emmen“ sind erstmals die Aufgaben, Organisation und Pflichten der Emmer Feuerwehr aufgeführt.

Es gibt detailliert Auskunft über die Organisation des damaligen Corps:

II. Abschnitt

Organisation und Pflichten des Brandcorps

§ 3
Das gesammte Brandcorps ist gebildet:

  1. Aus dem Feuerhauptmann
  2. Der Spritzenmannschaft resp. zweien


a. Spritzenmeister (Chef)
b. Auszüger
c. Pompiers

  1. Aus dem Hacken- und Leiterncorps
  2. Rettungs- und Flöknerkorps
  3. Brand- und Polizeiwache
  4. Feuerreiter
  5. Die Spritzenfuhr-Verpflichteten

In der Folge werden unter dem Kapitel "Pflichten" die Verrichtungen jeder Charge genaustens beschrieben.

Schon damals fanden auch Hauptübungen statt. Unter den Allgemeinen Bestimmungen lesen wir unter § 28:

Alle Jahre am 1. Mai (Maitag) hat eine gänzliche Musterung und Übung mit den sämmtlichen hier verzeichneten Mannschaften und Geräten stattzufinden. Der Feuerhauptmann verordnet das Nähere.

Und weiter unter § 25 (Bestrafung):

Ausbleiben bei den Uebungen oder Nichtausrücken bei Feuersnoth, Wiedersetzlichkeit gegen die Vorgesetzten oder sonstige Vergehen gegen dieses Reglement sollen mit einer Busse von 3 - 20 Fr. (!) bestraft werden. Im Wiederholungsfalle sind die Fehlenden nach dem Polizeistrafgesetzbuch des Kantons zu bestrafen. - Die Strafgelder bezieht der Gemeindeammann zu Handen der Polizeikassa.

Dieses Reglement wurde eigenhändig vom damaligen Feuerhauptmann M. Brunner geschrieben.

1888 erscheint im Gemeinderatsprotokoll ein Auszug des Rapportes des Kantonalen Feuerinspektors über die 1877 durchgeführte Feuerwehrinspektion in der Gemeinde Emmen. Die darin enthaltenen Anordnungen sollen unverzüglich getroffen werden, und der Feuerinspektor werde sich anlässlich einer Nachinspektion davon überzeugen. Es seien hier, zur Illustration, wie ein solcher Bericht damals etwa lautete, zwei Abschnitte ungekürzt wiedergegeben:

Emmen hat eine gut durchgeführte Feuerwehr, Fleiss und Schulung fehlt ihr nicht, jedoch ist nicht zu verstehen, als dürften die Hände nun in den Schoss gelegt werden. Eine immerwährende Aufmerksamkeit für die Löscheinrichtungen ist auch der Gemeinde anzuempfehlen.

Emmen Dorf hat eine sehr gute Saugspritze von Gingert und liefert per 1-fach Hub 3,5 Liter, dieselbe ist gut untergebracht und ebenso gut unterhalten. In Gerliswil ist eine Schöpfspritze platziert, welche sich, wie diejenige in Emmen bei der Probe gut bewährt hat. Dagegen sind die Schläuche sehr mangelhaft, indem 4/5 in defektem Zustand sich befinden. Leitern und Haken sind in genügender Anzahl vorhanden.

Im Dorfe Emmen ist Wasser genug vorhanden, indem die dortigen Sodbrunnen von der Reuss her gespiesen werden und bei vorkommenden Bränden die Saugschläuche in dieselben herabgelassen werden können und ohne Rückgang des Wassers gepumpt werden kann.

1892 wird erstmals die Frage eines Neubaus des Feuerwehrrequisitengebäudes in Gerliswil diskutiert. Es werden verschiedene Varianten geprüft, aber erst zur Jahrhundertwende kann das neue Gebäude (alte Gemeindekanzlei) bezogen werden.

1895 erfolgt die Gründung des Kantonalen Feuerwehrverbandes. Die Feuerwehr Emmen gehört zu den Gründungsmitgliedern, und im ersten Kantonalvorstand nimmt auch der amtierende Kommandant, Karl Schmid aus Emmen, Einsitz.

1836 – Die Feuerwehr Emmen entsteht

Zahlreiche schriftliche Quellen, zeitgenössische Darstellungen und einzelne noch erhaltene Löschgerätschaften zeugen von den Anstrengungen, die im Verlaufe der früheren Jahrhunderte in unseren Städten unternommen wurden, um die immer wieder auftretenden, verheerenden Schadenfeuer zu verhindern oder zu bekämpfen. Die Notwendigkeit von vorbeugenden Massnahmen und einer organisierten Brandbekämpfung wurde in den Städten schon früh erkannt. Gleichzeitig blieb man aber in den Weilern, Dörfern und kleinen Städten dem wütenden Element Feuer meist mehr oder weniger machtlos ausgeliefert. Es fehlte an Organisation, Mann- und zweckmässigen Gerätschaften. So erstaunt es auch nicht, dass entsprechende Quellen über das Feuerwehrwesen auf der Landschaft bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts eher selten sind. Dies änderte sich erst nach der Zeit der revolutionären Wirren und der Helvetik. In der Mediationszeit (1803 bis 1815) wurde die erste allgemeine Feuerordnung unseres Kantons erlassen (Allgemeine Feuerordnung vom 31.1.1811). Diese Verordnung enthält nebst Bestimmungen über den vorbeugenden Brandschutz, Vorschriften über die Feuervisitation und den Strafbestimmungen auch Hinweise über „Hilfsmittel gegen eine Feuersbrunst“, sowie „Zu beachtende Verordnungen beim wirklichen Ausbruch einer Brunst“. Als wesentliches Hilfsmittel zur „Hebung und gänzlichen Ablöschung eines Feuers“ wird darin die Feuerspritze empfohlen. Dörfer mit mindestens 50 Firsten wird die Anschaffung eines solchen Gerätes nahegelegt. Allerdings scheiterte dieses Unterfangen anfänglich an den bescheidenen Geldmitteln, wurden doch damals noch keine Subventionen gesprochen. Es verwundert also kaum, dass es Zeit und neue Verordnungen brauchte, bis auch auf der Landschaft die geforderten Mittel bereitgestellt wurden. Für die Gemeinde Emmen finden sich die ersten Berichte darüber ab dem Jahre 1836. Allerdings gibt es in den Luzerner Rats- und Staatsprotokollen immer wie der Hinweise auf Brandfälle, so auch für das Gebiet der heutigen Gemeinde Emmen:

1644 Brand eines Hauses in Emmen

1686 Anschaffung von Feuerkübeln auf die Emmen-Brücke

1705 Brand einer Scheune in Emmen

1731 Kirchturmbrand in Emmen (Blitzschlag)

1786 Brand eines Hauses auf der Hochrüti, Emmen

Das Jahr 1836 gilt also als Entstehungsjahr der Feuerwehr Emmen. Es besteht zwar kein Gründungsdokument oder etwas ähnliches, aber es sprechen doch gewichtige Fakten für diese Jahreszahl:

  • In der Schrift zum 50-jährigen Bestehen des Kantonalen Feuerwehrverbandes wird das Jahr 1836 offiziell als Gründungsdatum der Feuerwehr Emmen genannt. Dem Verfasser dieser Schrift müssen also entsprechende Informationen zur Verfügung gestanden haben. Leider finden sich im Archiv des Verbandes keine Hinweise mehr, obwohl die Feuerwehr Mitbegründerin des Kantonalen Feuerwehrverbandes war und mit Adam Troxler in den Anfangsjahren sogar ein Gerliswiler als Verbandsaktuar waltete.
  • Im ersten Gemeinderatsprotokoll von Emmen (1836) befasst sich der erste Eintrag mit der neuen Feuerspritze, deren Anschaffung von der kantonalen Justiz- und Polizeikommission gefordert wird. Der Gemeinderat stimmt dieser Beschaffung zu, einige Tage später auch die Gemeindeversammlung. Jedenfalls ist in den kommenden Jahren jeweils von der Spritzmannschaft die Rede.
  • Unsere Gemeinde erhielt ihre heutigen Grenzen erst in der Mediationszeit. Noch später erst, während der Regeneration (1831-1841), entstand auf Grund der neuen Verfassung die politische- oder Einwohnergemeinde. Vermutlich schon vorher bestehende Feuerwehrmannschaften kamen damit unter die Aufsicht des Gemeinwesens.

1985

Das neue Atemschutzfahrzeug «Iveco» wird ausgeliefert.
 

1984

Bezug und Einweihung des neuen Feuerwehrgebäudes. Anschaffung eines neuen Tlf „Unimog“, sowie des kombinierten „Chemie-/Pionier-/Pulverfahrzeuges“
 

1975

Neues Ölwehrfahrzeug "Magrius"
 

1975

Erste Bestrebung zur Anschaffung eines Grosslöschfahrzeuges mit Wassertank, Schaumextrakt und Pulver.
 

1972

Das Magazin an der Neuenkirchstrasse (gegenüber Hotel Landhaus) wird bezogen.
 

1961

Die Feuerwehr Emmen erhält weitere Zug- und Transportfahrzeuge der Marke „Rover“.
 

1960

Das Tanklöschfahrzeug „Saurer“ und das Pulverlöschfahrzeug „Unimog“ werden in Dienst gestellt.
 

1956

Ankauf eines Taunus-Kastenwagens. Dieses Fahrzeug diente bis 1984 als Atemschutzwagen für den Transport der Pressluft-Atemschutzgeräte.
 

1951

Die Platzverhältnisse auf dem Pikettfahrzeug sind prekär. Als Transport und Zugfahrzeug für die Motorspritze wird ein Jeep beschafft.
 

1950

Abschluss der Neueinkleidung der Gesamtfeuerwehr
 

1946

Die Feuerwehr Emmen beschafft ihr erstes Pikettfahrzeug.
 

1934

Feuerwehrreglement wird ein weiteres Mal erneuert.
 

1931

Erste Pikettgruppe wird formiert, deren Eingeteilte nach und nach der Telefonalarmstelle auf dem Polizeiposten Emmenbrücke angeschlossen werden.
 

1928

Anschaffung der Autospritze FBW
 

1924

Erwerb von erster mechanischen Schiebleiter.
 

1919

Die Feuerwehrkommission führt offiziell ein Protokoll.
 

1908

Das Reglement der Feuerwehr wird den neuen Verhältnissen angepasst.
 

1900

Bezug des neuen Feuerwehrrequisitengebäudes Gerliswil (altes Gemeindehaus)
 

1895

Mitbegründung des Kantonalen Feuerwehrverbandes
 

1884

Das erste Feuerwehrreglement wird verfasst.
 

1836

Die Feuerwehr Emmen ensteht.
 

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